Glücksspielsucht – Ein Thema, das uns alle betrifft

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Petition „Thueringer Landtag“

Auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags können Petitionen veröffentlicht werden, die von allgemeinem Interesse und für eine Veröffentlichung geeignet sind. Darüber entscheidet der Petitionsausschuss. (§ 14 a Thüringer Petitionsgesetz)

Wird die Petition mit dem elektronischen Formular für die E-Petitionen eingereicht, kann die Veröffentlichung in dem elektronischen Formular durch das Setzen einer entsprechenden Markierung beantragt werden. Man kann das Petitionsformular aber auch ausdrucken und mit der Post an den Petitionsausschuss senden.

Veröffentlichte Petitionen können innerhalb von 6 Wochen auf der Petitionsplattform mitgezeichnet werden. Danach berät und entscheidet der Petitionsausschuss die Petition. Werden 1.500 Mitzeichnungen erreicht, findet eine öffentliche Anhörung zu der Petition im Petitionsausschuss statt.

Nach der erstmaligen Registrierung auf der Petitionsplattform werden die Mitzeichnenden nicht sofort unter der mitgezeichneten Petition angezeigt, da der Administrator die Registrierung zuerst bestätigen muss. Das geschieht arbeitstäglich. Erst danach erscheinen die Mitzeichnenden unter der mitgezeichneten Petition mit ihrem Vor- und Familiennamen sowie ihrem Wohnort und der dazugehörigen Postleitzahl.

petition.thueringer-landtag